Die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wasserkraft werden auf EU-, Bundes- und Länderebene festgelegt:
Europa
Auf europäischer Ebene werden viele Standards in der Energie- und Umweltpolitik gesetzt, die relevant für die Wasserkraft sind. Beispiele dafür sind die Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die EG-Wasserrahmenrichtlinie. Der europäische Dachverband der Erneuerbaren Energien, die European Renewable Energies Federation (EREF), setzt sich auch für die Wasserkraft ein.
Deutschland
Auf der Bundesebene sind u.a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Wasserkraft von Relevanz. Das EEG gilt unmittelbar in den Bundesländern. Die anderen drei Gesetze werden durch Ländergesetze näher ausgeführt. Dies führt zum Teil zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Die bundesweite Interessenvertretung der deutschen Wasserkraftwerksbetreiber ist der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW).
Nordrhein-Westfalen
Neben den Bundesgesetzen EEG, BNatSchG, UVPG und WHG regeln in den Bundesländern diverse Landesgesetze wie das Landeswassergesetz (LWG) oder das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) die nähere Ausführung der anderen für die Wasserkraft relevanten Bundesgesetze. Dies führt zum Teil zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. Eine Übersicht über die verschiedenen Landesverbände finden Sie hier. Neben der Interessengemeinschaft Wassernutzung NRW ist in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke NRW e.V. der Verband der nordrhein-westfälischen Wasserkraftwerksbetreiber.