Vorstandswahlen: IGW NRW baut auf Kontinuität und neues Know-How

Düsseldorf, 13. Dezember 2021 - Auf der digitalen Mitgliederversammlung letzten Donnerstag sind nicht nur die bisherigen Vorstandsmitglieder Dr. Michael Detering (Vorsitzender), Carsten Weller (Schriftführer und stv. Vorsitzender), Rainer Bosse (Schatzmeister) und Dr. Bernd Walters für die kommenden drei Jahre bestätigt worden. Neu in diese ehrenamtliche Funktion gewählt wurde Dr. Arndt Bohrer, Geschäftsführer der Novastrom GmbH, einer Erzeugungstochter der Mark-E AG für Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus ist er Abteilungsleiter Erneuerbare & Projekte bei der Mark-E im Unternehmensverbund der ENERVIE Gruppe.

Ausgeschieden aus dem Vorstand ist Bernd Heitmann, der sich nicht mehr zur Wahl gestellt hatte. Nach langjähriger Zeit als Geschäftsführer der Stadtwerke Fröndenberg ist er im Februar 2021 in den Ruhestand gegangen. Der Vorsitzende Dr. Michael Detering dankte Herrn Heitmann für 16 Jahre Vorstandsarbeit bei der IGW NRW. Zehn Jahre davon hatte er als Vorsitzender den Aufbau und die Entwicklung der Interessengemeinschaft maßgeblich mitgestaltet. Herr Heitmann wird der IGW NRW weiterhin als Mitglied verbunden bleiben.

Als Beisitzer wurden Carsten Linneborn und Hubert Verbeek bestellt, die erneut kandierten. Neu in den Beirat gewählt wurde Paul von Stockhausen, Betreiber der Wasserkraftanlage in Meschede Stockhausen an der Ruhr.

Im Namen aller Vorstandsmitglieder dankte der Vorsitzende Dr. Michael Detering den Mitgliedern für das Vertrauen in die Arbeit des Vorstandes. Dabei betonte er, dass die Entscheidungen im Vorstand – wie auch in den vergangenen Jahren – weiterhin mit der Erfahrung aller Vorstandsmitglieder getroffen werden. Zugleich machte er deutlich, dass sich der Vorstand gemeinsam mit der Geschäftsführung trotz der zahlreichen Herausforderungen in den nächsten Jahren weiter intensiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Wasserkraftnutzung in NRW einsetzen wird.


Forderung nach Rückbau von Wasserkraftanlagen läuft ins Leere

Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke und Wasserkraftverbände sowie -Arbeitsgemeinschaften der Bundesländer kommentieren Memorandum des Leibniz-Instituts ++ Als bewährte Säule des Klimaschutzes und der Energiewende leisten Wasserkraftanlagen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Artenschutz

Düsseldorf, 5. November 2021 - In dem am 4. November 2021 veröffentlichten „Memorandum zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversitätsschutz bei der Wasserkraft“ wird die Beendigung der Förderung der Stromerzeugung aus kleinen Wasserkraftanlagen gefordert. Dem entgegnet Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.: „Klimaschutz ist die Grundvoraussetzung für Umwelt- und Artenschutz. Die rund 8.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland sind eine bedeutende Säule des Klimaschutzes, sie leisten einen wichtigen Beitrag zur CO2-Reduktion und zur versorgungssicheren Energiewende in Deutschland.“

 

Der prozentuale Anteil der im Memorandum genannten 3,3 Prozent an der Stromerzeugung in Deutschland ist differenziert zu betrachten. In einigen Bundesländern liegt er deutlich höher, so zum Beispiel in Bayern, wo die Wasserkraftanlagen 16 Prozent des im Bundesland benötigten Stroms erzeugen. Daneben kommt es gerade nicht auf das absolute Maß der Stromeinspeisung an, sondern auf die Diversifizierung und Dezentralisierung der Energieerzeugung als Vorbeugung gegen den Klimawandel. „Die Wasserkraft hat mit ihrer grundlastfähigen, zuverlässigen und planbaren Produktion eine hohe Lieferqualität, was für eine erfolgreiche Energiewende unerlässlich ist“, betont Lang.

 

Der bloße Blick auf Leistung und Kilowattstunde wird der Bedeutung der Wasserkraft für die qualitativen Aspekte wie Netzstabilität und Systemdienstleistungen nicht gerecht. Tatsächlich ist die Intention des Memorandums nicht nachvollziehbar. An gerade einmal 13 Prozent aller Querbauwerke in der Bundesrepublik findet eine Wasserkraftnutzung statt. Die Fokussierung auf die kleine Wasserkraft lässt die komplexen Einflüsse der seit Jahrhunderten bestehenden urbanen Überprägung der deutschen Flüsse völlig außer Betracht. Auch die Wasserrahmenrichtlinie bezweckt nicht die Herstellung vollkommen unbeeinflusster Gewässer, sondern fordert eine standörtliche und ausgewogene Gewässerbewirtschaftung.

 

Selbst bei der Entfernung einer Wasserkraftanlage bleibt das Querbauwerk in den meisten Fällen aus Gründen des Hochwasserschutzes und der Gewässerregulierung erhalten. Die Forderung nach Abriss der Wasserkraftanlagen läuft daher praktisch ins Leere. Dies zeigt auch den mehrheitlich rein biologischen Blick der Unterzeichner auf die Gewässer. Wichtige Aspekte wie Wasserwirtschaft, Energieerzeugung, Gewässerbau und Gewässerentwicklung wurden komplett außen vor gelassen. Angesichts der Dürren der vergangenen Jahre muss die Rolle der Wasserkraftnutzung auch in einem System der Erhaltung des Umwelt- und Artenschutzes neu gedacht werden.

 

Auch das Jahrhunderthochwasser in einigen Regionen im Westen Deutschlands erfordert einen neuen Blick auf die Stauhaltungen, da sie verhindern, dass das Wasser bei heftigen Niederschlägen die Gewässer in extremer Geschwindigkeit herunterrauscht. Synergien und Potenziale zur Wasserkraftnutzung und deren Einbindung in ökologische Strategien sind möglich und sollten das Ziel eines ganzheitlichen Umwelt- und Klimaschutzes sein.

 

Die Wasserkraftverbände und Betreiber von Wasserkraftanlagen bieten hier einen fachlichen Dialog im Sinne eines nachhaltigen und zukunftsweisenden Klima- und Artenschutzes an. Der Nutzen der Wasserkraft ist von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und nicht pauschal auf die Erzeugung von Energie beschränkt. Die Nutzung der Wasserkraft in einem ökologisch-ökonomischen Gleichgewicht ist möglich und ein wichtiger Baustein nicht nur der Energiewende, sondern auch des Umwelt- und Artenschutzes.

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Statement der dt. Verbände und Arbeitsgemeinschaften zur Wasserkraft zum Memorandum deutscher FachwissenschaftlerInnen zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversität bei der Wasserkra
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Wasserkraftanlagen stabilisieren mit Momentanreserve das Netz

Studie der RWTH Aachen untermauert Bedeutung von Wasserkraftanlagen für künftige Versorgungssicherheit ++ Wasserkraftwerke tragen auch nach Rückbau der Kern- und Kohlekraftwerke mit ihren Schwungmassen zur Netzstabilisierung bei ++ Lehrstuhl von Professor Albert Moser an der RWTH Aachen quantifiziert Momentanreserve

Düsseldorf, 13. August 2021 - Wenn im kommenden Jahr die letzten Kernkraftwerke in Deutschland vom Netz gehen, fällt damit dem Stromversorgungssystem auch Momentanreserve weg. Diese Systemdienstleistung sichert – neben der Regelleistung - die Stabilität der Netze im Falle von Störungen. Wie eine Studie der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen nun ergeben hat, können die Wasserkraftwerke in Deutschland eine Störung, zum Beispiel durch einen ungeplanten Kraftwerksausfall von bis zu 500 Megawatt (MW), hinsichtlich der Momentanreserve ausgleichen. Das entspricht der Leistung eines mittelgroßen Kohlekraftwerkes. Damit leisten sie einen relevanten Beitrag zur künftigen Netzstabilität und Versorgungssicherheit.

Als Momentanreserve wird die unverzögert verfügbare Leistungsreserve in einem Energieübertragungssystem bezeichnet. Sie entsteht aus der Trägheit der rotierenden Schwungmassen der Synchrongeneratoren konventioneller Kraftwerke. Kommt es in einem Stromnetz zu einem abrupten Lastwechsel, kann das Leistungsdefizit nicht unmittelbar durch Regelkraftwerksleistung ausgeglichen werden. Denn diese ist immer mit einer gewissen Verzögerungszeit verbunden. Daher muss, um Instabilitäten und Unterbrechungen zu verhindern, unmittelbar nach dem Störungsfall genügend kinetische Energie aus rotierenden Schwungmassen von Kraftwerken im Versorgungssystem vorhanden sein.

Wasserkraftanlagen als Ausgleich zu volatilen Energieerzeugern

Windenergie- und Photovoltaikanlagen sind hinsichtlich der Erzeugungsmengen die Hauptsäulen der künftigen regenerativen Energieproduktion. Diese üblicherweise leistungselektronisch angebundenen Anlagen liefern jedoch nach derzeitigem Stand der Technik noch keine Momentanreserve. Wasserkraftwerke hingegen sind dazu in der Lage.

Ein Team von Professor Albert Moser, Lehrstuhlinhaber Übertragungsnetze und Energiewirtschaft am Institut für elektrische Anlagen und Netze, Digitalisierung und Energiewirtschaft (IAEW) an der RWTH Aachen, hat nun die Momentanreserve der Wasserkraftanlagen in Deutschland ermittelt und quantifiziert. Die Berechnungen basieren auf 7.988 Wasserkraftanlagen mit insgesamt 6,28 Gigawatt Nettonennleistung, die im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfasst sind. Die Wissenschaftler ermittelten unter anderem die gespeicherte kinetische Energie der Wasserkraftanlagen, die sich aus der Trägheitskonstante und der Nennleistung der Generatoren bestimmen lässt.

Den Berechnungen zufolge ist eine kinetische Energie von rund 10,32 Gigawattsekunden (GWs) in den rotierenden Massen der Wasserkraftanlagen in Deutschland gespeichert. Zum Vergleich: Das Braunkohlekraftwerk Weisweiler Block H weist eine kinetische Energie von 2,4 GWs auf, das Kernkraftwerk Isar/Ohu 2 kommt auf 8,88 GWs. Die bereitgestellte kinetische Energie der Wasserkraftanlagen entspricht damit der Momentanreserve eines Kernkraftwerkes.

Die Studie zeigt weiterhin, dass ein Störereignis von 462,5 MW unter Berücksichtigung der Frequenzabhängigkeit der Netzlasten allein durch die Wasserkraftanlagen hinsichtlich der Momentanreserve aufgefangen werden könnte. Ihre vorgehaltene Momentanreserve reicht aus, um die daraus resultierende Frequenzänderungsrate und -abweichung ausreichend zu begrenzen. „Die deutschen Wasserkraftwerke tragen in dieser Höhe auch zur Beherrschung von größeren Leistungsdefiziten, zum Beispiel Netzauftrennungen, bei. Weitere Beiträge zur Beherrschung müssen dann aus anderen Anlagen noch bereitgestellt werden.“, fasst Martin Knechtges, wissenschaftlicher Mitarbeiter am IAEW, zusammen.

Kleine dezentrale Wasserkraftanlagen stabilisieren Stromnetze

Darüber hinaus weisen die Forscher darauf hin, dass in Bezug auf zukünftige Netzstrukturen und die autarke Versorgung kleiner zellularer Netze die dezentral vorhandenen Wasserkraftwerke zu einem stabilen Netzbetrieb beitragen können.

„Die Studie zeigt einmal mehr, dass Wasserkraftanlagen gerade vor dem Hintergrund der Abschaltung der Kern- und Kohlekraftwerke wichtige Systemdienstleistungen zur Netzstabilisierung erfüllen. Neben der Momentanreserve ist diesbezüglich beispielsweise auch die Schwarzstartfähigkeit zu nennen“, kommentiert Dr. Michael Detering, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Wassernutzung NRW die Studienergebnisse. Das heißt, nach einem großflächigen Stromausfall ist die Wasserkraft technisch in der Lage, den Wiederaufbau der Stromversorgung zu unterstützen.

„Die Studie zeigt aber auch auf, dass die bestehende Wasserkraft alleine nicht die notwendige Momentanreserve im Stromversorgungssystem bereitstellen kann. Mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus Wasserkraft hätte man schon heute einen effizienten Lösungsbaustein dafür“, stellt Dr. Detering fest.

Die Studie „Ermittlung der Momentanreserve von Wasserkraftanlagen in Deutschland“ am Institut für Elektrische Anlagen und Netze, Digitalisierung und Energiewirtschaft an der RWTH Aachen wurde im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V., der Initiative „Wasserkraft Ja bitte!“ im Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) e.V. sowie der Interessengemeinschaft Wassernutzung NRW durchgeführt.

 

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Studie: Ermittlung der Momentanreserve von Wasserkraftanlagen in Deutschland
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Energie aus Wasserkraft ist im öffentlichen Interesse

Das neue Landeswassergesetz in NRW betont das öffentliche Interesse am Erhalt und Ausbau der Wasserkraft. Zudem vereinfacht und beschleunigt es die Verwaltungsverfahren. So muss die zuständige Behörde zukünftig innerhalb bestimmter Fristen über die Genehmigung einer Wasserkraftanlage entscheiden. Die NRW-Wasserkraftverbände begrüßen die Beschlüsse der Landesregierung und fordern nun von den Genehmigungsbehörden eine Aufwertung der Wasserkraft im wasserrechtlichen Vollzug.

Düsseldorf, 30. April 2021 - "Die Wasserkraft ist wichtig für Klimaschutz und Energiewende und hat auch eine Bedeutung beim Blick auf die Versorgungssicherheit. Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber dies bei der Überarbeitung des Landeswassergesetz berücksichtigt hat, und die Nutzung und der Ausbau der Wasserkraft zukünftig als öffentliches Interesse verankert ist", erläutert Philipp Hawlitzky, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke NRW und der Interessengemeinschaft Wassernutzung NRW die jüngsten Beschlüsse, die der Landtag NRW in seiner gestrigen Beratung zum Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts (LWG) gefasst hat.

 

Bei der Zulassung von Wasserkraftanlagen sind nach der LWG-Novellierung nun neben dem Klimaschutz zukünftig auch das öffentliche Interesse am Erhalt und Ausbau der Erneuerbaren Energien zu berücksichtigen. Damit wird die Wasserkraft als wichtiger Baustein der notwendigen und dringlichen Energiewende gestärkt. Die Behörden müssen also in Zukunft den Belangen der klimafreundlichen, dezentralen und stetigen Energieerzeugung aus Wasserkraft angemessen Rechnung tragen.

 

Mit einer weiteren Änderung setzt das LWG neue Anforderungen aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie um. Die neuen Regelungen beinhalten u.a., dass Genehmigungsverfahren für Wasserkraftanlagen innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt werden müssen. Für kleine Anlagen muss die zuständige Behörde innerhalb von einem Jahr und bei größeren Anlagen innerhalb von zwei Jahren entscheiden.

 

"Aufwendige und langwierige Verwaltungsverfahren führen dazu, dass selbst die Genehmigung von kleinen Wasserkraftanlagen und -mühlen oftmals viele Jahre dauert. Hierdurch werden Investitionen gehemmt und Klimaschutzprojekte unnötig verzögert. Auch dem Gewässerschutz ist dadurch nicht geholfen. Daher ist es zielführend, wenn die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden" betont Philipp Hawlitzky.

 

Die beiden Wasserkraftverbände aus NRW machen deutlich, dass die zuständigen Behörden nun angehalten sind, das öffentliche Interesse an der Wasserkraft bei ihren Abwägungen und Entscheidungen vermehrt zu berücksichtigen. In der Vergangenheit haben ökologische Optimierungsinteressen an den Gewässern oftmals überwogen. Die Ziele für den Klimaschutz und die Energiewende machen es jedoch erforderlich, dass in Zukunft der Klimaschutz und die regenerative Energieerzeugung bei der Genehmigung von Wasserkraftanlagen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vermehrt in den Blick genommen werden und die Zulassung innerhalb einer angemessenen Frist erteilt wird.

 

Gleichzeitig weisen die Verbände darauf hin, dass in NRW rund 13.000 Querbauwerke und Staustufen in den Gewässern stehen, aber nur knapp 450 Wasserkraftanlagen betrieben werden. Die Wasserkraft und die nun beschlossenen Änderungen im LWG haben daher keinen erheblichen Einfluss auf die Gewässerökologie und die Erreichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Vielmehr kann die Wasserkraft zur Renaturierung der Flussläufe beitragen: Fischtreppen oder naturnahe Umgehungsgewässer machen Staustufen für Fische durchgängig. Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen bieten Fischen einen effektiven Schutz und die Möglichkeit der Abwärts-Passage. Und Mühlengräben bieten wertvolle Biotope für die Flussfauna und -flora und verbessern dadurch die Artenvielfalt.